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   RG, 26.02.1915 - IV 2/15   

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https://dejure.org/1915,231
RG, 26.02.1915 - IV 2/15 (https://dejure.org/1915,231)
RG, Entscheidung vom 26.02.1915 - IV 2/15 (https://dejure.org/1915,231)
RG, Entscheidung vom 26. Februar 1915 - IV 2/15 (https://dejure.org/1915,231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist § 79 StGB. anwendbar, wenn die frühere Verurteilung von einem außerordentlichen Kriegsgericht ausgesprochen und dies der demnächst erkennenden Strafkammer bekannt ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 49, 91
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.11.1951 - 1 StR 581/51

    Gesamtstrafenbildung aus den ersterwähnten Strafen im nachträglichen

    Liegen die Voraussetzungen des § 79 StGB vor, so muss das erkennende Gericht grundsätzlich eine Gesamtstrafe aussprechen; nur wenn es keine sichere tatsächliche Grundlage für die Anwendung des § 79 StGB findet, und den Minderungsgrund nicht noch während der Hauptverhandlung beheben kann, ist es berechtigt, die Bildung der Gesamtstrafe der in § 460 StPO vorgesehenen Nachtragsentscheidung vorzubehalten (u.a. RGSt 8, 62; 34, 267; 37, 284; 49, 91; 64, 413).
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